Ab Mittwoch, 24.11 gilt 2 G im Musikunterricht- Ausnahme-Regelungen für Kinder und Jugendliche

Liebe Schülerinnen und Schüler, wie Ihr sicher schon wisst: Die Corona-Massnahmen verschärfen sich.
Ab Mittwoch, den 24.November gilt auch in der Musikschule die 2G-Regel.

Das bedeutet: Zugang zu außerschulischen Bildungsangeboten haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Ungeimpfte 12 bis 17jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis 31.12.2021 zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten ermöglicht.  Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.

Liebe Grüße und bleibt gesund!