Mit Musik ins neue Jahr! 2G- Regel bleibt – mit Ausnahme für Kinder und Schüler
Wir wünschen Euch allen ein gutes und fröhliches neues Jahr. Wir starten durch mit der Musik und freuen uns sehr, dassdie Ausnahmeregelung für Kinder und SchülerInnen verlängert wurde.
Das bedeutet konkret: Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren haben freien Zugang. Schülerinnen und Schüler, die die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule. SchülerInnen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.
Für alle Erwachsenen ab 18 Jahren gilt die 2G- Regel.
Viel Spass weiterhin beim Musizieren!