Neue Coronaregeln: 3G im Musikunterricht
Liebe Schülerinnen und Schüler, bestimmt habt Ihr es schon mitbekommen:
Auch in der Musikschule gilt die jetzt 3G Regel, wenn die Inzidenz über 35 steigt.
Das bedeutet konkret:
1.Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 gibt es keine
Zugangsbeschränkungen.
2. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 haben nur SchülerInnen Zugang
zum außerschulischen Musikunterricht, die Impf-, Genesenen oder
Testnachweise vorlegen können.
Getesteten Personen stehen gleich:
– Kinder bis zum sechsten Geburtstag
– noch nicht eingeschulte Kinder
– Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen
des Schulbesuchs unterliegen.
Zu Maskenpflicht und Abstand:
Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Platz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören (§ 2 (1) 2).
Das bedeutet: Wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Gruppenunterricht.
Vierhändiges Klavierspiel ist wieder möglich, wenn beide Spielenden eine
medizinische Maske tragen. Dies trifft auch auf die anderen
Instrumente/Spielenden zu, wenn die Abstände nicht eingehalten
werden können.
Wie wir das im Einzelen regeln, werden wir mit Euch persönlich besprechen.
Wir freuen uns auf den Start im neuen Schuljahr zusammen mit Euch!
Geniesst die letzten Ferientage und bis bald!