November 2020: Wir dürfen weitermachen!
Musikunterricht ist im aktuellen “Lockdown light” erlaubt, natürlich weiterhin mit Abstand und dem entsprechenden Hygienekonzept.
(Private) Musikschulen gelten als Bildungseinrichtung – Deshalb:
Wir freuen uns, daß wir weiter persönlich mit Euch wir lernen und üben dürfen!
Habt schöne Ferien, macht fleissig Musik, das hilft bei Laune zu bleiben und wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen! Bleibt gesund!
Nachzulesen auch hier:
8. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Paragraph 20: Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen